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StGB § 4 Geltung für Taten auf deutschen Schiffen und Luftfahrzeugen

StGB § 4 Geltung für Taten auf deutschen Schiffen und Luftfahrzeugen

[ Auszug: Das deutsche Strafrecht gilt, unabhängig vom Recht des Tatorts, für Taten, die auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist ... ]